Die neuen Koalitionäre von CDU und Grünen in Schleswig-Holstein haben sich auf eine Ausweitung des Bodycam-Einsatzes im hohen Norden verständigt. Dieser soll künftig auch in Wohnungen zulässig sein. Allerdings gibt es Voraussetzungen und Einschränkungen.
So sieht der Vertrag der beiden Koalitionäre vor, dass die Bodycam in Wohnungen ausschließlich zur Vermeidung besonders schwerer Straftaten (zum Beispiel gefährliche Körperverletzung im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt) und nur unter Wahrung eines absoluten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung genutzt werden darf. Auch in Geschäftsräumen soll ihr Einsatz unter engen Voraussetzungen in Zukunft erlaubt sein. Das gilt allerdings ausdrücklich nicht für Räume von Berufsgeheimnisträgern, wie etwa Anwälten und Journalisten.
Darüber hinaus haben CDU und Grüne vereinbart, Sicherheitsgesetze nur im Konsens zu vollziehen, den Aufbau der zweiten Einsatzhundertschaft durch zusätzliches Personal zu Ende zu führen und die Polizeizulage wieder ruhegehaltfähig zu machen. Letzteres soll auch für Zulagen in den Bereichen Verfassungsschutz, Steuerfahndung, Feuerwehr und Justizvollzug gelten.
DEIG-Erprobung wird evaluiert
Geprüft werden soll die Anschaffung von Dashcams für die Landespolizei sowie ein landesweites Waffenverbot an Bahnhöfen. Vorantreiben will man den flächendeckenden Einsatz von Smartphones sowie die Einführung eines digitalen Notizbuches und eines elektronischen Dienstausweises. Zudem soll das duale Studium bei der Landespolizei ausgebaut werden.
Evaluiert werden soll die Erprobung von Distanzelektroimpulsgeräten. Nach dem erfolgreichen Abschlusses dieses Prozesses sind dann eine Verlängerung und Ausweitung des DEIG-Einsatzes vorgesehen. Predictive Policing hingegen lehnen die Koalitionspartner ab.
Im Cyber-Bereich sind ein neues Berufsbild sowie neue Karrierewege geplant. So soll es zum Beispiel eine Cyber-Hundertschaft bei der Landespolizei geben. Bei der Auswertung kinderpornografischen Materials ist die flächendeckende Verwendung von Bilderkennungssoftware geplant.
Vom schleswig-holsteinischen Landesbezirk der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommt prinzipiell Lob für den Koalitionsvertrag. Teilweise seien die Aussagen darin jedoch etwas zu vage formuliert. Hier müsse nachgeschärft werden. Außerdem komm es darauf an, nun auch wirklich rasch mit der Umsetzung der Vorhaben zu beginnen.
Neue Befugnis für den Verfassungsschutz
Zu den erzielten Einigungen im Koalitionsvertrag zählen darüber hinaus eine weitere personelle Verstärkung des Verfassungsschutzes, eine Reform des Landesverfassungsschutzgesetzes sowie eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Letzteres soll unter anderem durch fortlaufende Berichtspflichten der Behörde an das Parlamentarische Kontrollgremium sichergestellt werden. Neu geschaffen wird außerdem die Möglichkeit zur technischen Datenerhebung in oder aus Wohnungen. Diese soll aber nur in Ausnahmefällen zur Abwehr einer dringenden Gefahr statthaft sein. Außerdem ist ein Richtervorbehalt vorgesehen.
Der komplette Koalitionsvertrag aus Schleswig-Holstein findet sich hier.
Ausweitung des Bodycam-Einsatzes in Schleswig-Holstein - Behoerden Spiegel
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